Jeder Verkäufer eines Hauses bzw. Gebäudes Jeder Vermieter bei Neuvermietung Eigentümer/Makler bei Inserierung des Objektes Private Gewerbebesitzer und Behörden mit >500qm Nutzfläche mit Publikumsverkehr (Aushangspflicht)
Baudenkmäler (denkmalgeschützte Häuser) Objekten mit weniger als 50qm Nutzfläche Typischen Ferienhäusern (weniger als 4 Monate im Jahr genutzt)
dem verbrauchsorientierten Energieausweis und dem bedarfsorientierten Energieausweis.
Häuser mit 5 oder mehr Wohnungen oder Häuser die den Bauantrag nach dem 31.10.1977 gestellt haben oder Häuser die beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreichen.